Strassen Basels

Basels Strassen trugen nicht immer Namen; die Eisengasse wurde 1190 urkundlich erwähnt und ist wohl der früheste Strassenname. In den meisten europäischen Städten wurden aber Strassennamen seit dem Hochmittelalter immer mehr zur Notwendigkeit, denn ohne sie hätte man sich in den stark wachsenden Städten nicht mehr zurechtgefunden. Seither gaben die Bewohner den Strassen ihre Namen, und zwar nach dem, was sie besonders machte. Das konnten Gebäude wie Kirchen sein, vorherrschende Zunftgewerbe, auffällige Anwohner oder das Aussehen der Strasse selber. Auch konnten verschiedene Leute der Strasse verschiedene Namen geben. Stadtpläne gab es jedoch keine, genausowenig Hausnummern oder öffentlich angebrachte Strassennamen, und Ortsfremde mussten sich bis zum gesuchten Haus durchfragen. Die Stadt war jahrhundertelang für die Bewohner übersichtlich genug. Vereinfacht wurde die Suche dafür durch die inschriftliche Nennung der Hausnamen oder durch eine bunte Fassadengestaltung.

Im Jahr 1798 gab der Durchmarsch der französischen Armee dazu Anlass, die Häuser fortlaufend, nach französischem Vorbild, zu nummerieren. Dies sollte der besseren Orientierung für die ortsfremden Soldaten und der späteren Besucher dienen. Das St. Johanns-Tor erhielt die Nummer 1, weil es am nächsten bei der französischen Festung Hüningen lag, woher die Truppen kamen. Die Häuser wurden fortlaufend durchnummeriert, wobei die Häuser, die sich in einer Strasse gegenüber standen, durchaus weit voneinander entfernte Nummern haben konnten. Ebenfalls 1798 gab es zum ersten Mal ein Adressbuch, das den Strassennamen, die Hausnummer und den Namen der Liegenschaftseigentümer enthielt.

Erst 1860, im Zuge der Niederlegung der Stadtmauern, wurden die Häusernummern durch die heute gültige Strassenbenennung ersetzt; Ausgangspunkt war das Gesetz zur Einführung des Grundbuchs. Diese Reform umfasste vor allem, dass eine Kommssion für neu angelegte und bisherige Strassen neue Benennungen vorlegte. Dabei wurden einige Strassennamen ersetzt, Namen für kurze Strassen sogar ganz gestrichen. Als Folge für die Namensgebung erhielt jede Strasse auch ihre eigene Nummerierung, wobei diese immer bei dem Strassenende begann, das dem Brückenkopf der Mittleren Brücke am nächsten lag. Anfänglich wurden Strassennamen auf die Hauswände gemalt, aber dann kamen länger haltende Strassenschilder, die weiss waren mit schwarzer Schrift.

Bei der Revision der Strassenbenennungen scheint leider oft kein Blick auf das Geschichtliche durchgedrungen zu sein; es wurden Neuerungen durchgeführt, die man vom heutigen Standpunkt des Heimatschutzes nicht unbedingt gutheissen könnte. So liess man alle Bezeichnungen verschwinden, die nicht auf "-strasse", "-gasse" oder "-platz" endeten, wie z.B. "Hinter dem Münster", "Beim Spalenturm" und andere. Es sind dadurch eine grosse Zahl jahrhundertealter und eigenartiger Basler Namen verschwunden. Ein zweiter Grundsatz, der damals zur Anwendung kam, war der, an gewissen Orten zwei Strassennamen in einen zusammenzuziehen, wie dies z.B. mit der Schwanen- und der Blumengasse oder mit der Fröschgasse und der Schützenmattstrasse geschah. Die Gründe, die für dieses Verfahren angegeben wurden, sind etwas dürftig: bessere Übersichtlichkeit und Kostenersparnis.

In früheren Zeiten galt im Stadtkern einzig die Freie Strasse als solche, während man sonst in der Hauptsache von Gassen sprach. Während die Freie Strasse zwischen 5,5 und 6,5 Meter breit war, hatten die Gassen nur zwischen 3 und 4 Meter in der Breite. Die Strassen der jüngeren Aussenquartiere waren bereits breiter, als man sie anlegte.

(...)

Die Breite der Gassen war von jeher geregelt. Im Mittelalter nicht durch systematische Vermessung wie damals in römischer Zeit oder heute, aber dennoch durch praktisch wirksame Methoden; das aus anderen Städten überlieferte "Stangenrecht" vermittelt eine ungefähre Vorstellung davon: "Von Zeit zu Zeit liess [der Stadtpräfekt] einen Vertreter durch die Stadt reiten, der in seinen Armen waagrecht eine Stange hielt. Dieser hatte das Recht, alle Vorbauten und sonstigen Beengungen der Strassen beseitigen zu lassen."

(Kaufmann, S. 34f.)