=> Basler Brunnen

Brunnen spielten in Basel, wie überall in der frühen Neuzeit, eine zentrale Rolle. Sie versorgten die Haushalte mit Wasser und waren zugleich Arbeitsorte und gesellige Treffpunkte. Entsprechend wurde durch Brunnenmandate ihre Nutzung geregelt und versucht, potenzielle Konflikte zu entschärfen. Der Basler Rat bestimmte beispielsweise 1601 unter anderem, dass die Brunnen, "die der Statt ein lust und gezierd sein sollen", rein und sauber gehalten werden müssten. So wurde verboten, "Fleisch/Kraut/oder anders unreins/under den Rören weschen/deßgleichen auß den Brontrögen/keine windlen/Fenster/Züber noch ander geschier unnd ungeseuber schwencken/einduncken/noch unsauber Veech trencken (..)". Weil es bei der Nutzung der Brunnen offensichtlich immer wieder zu Konflikten mit den städtischen Wachtknechten kam, die die Einhaltung der Brunnenordnung überwachen mussten, wurde weiter festgehalten, dass "Manns: oder WeibsPersonen", die die Ordnung nicht beachteten, von den Wachtknechten mit einer Busse von 10 Schilling gestraft würden, Widerstand gegen diese Busse aber mit doppelter Strafe zu belegen sei. "Mägt/oder villeichten andere", die den Wachtknechten "(wie vor offt beschehen) böse wort geben/balgen und nachbellen wurden", sollten in die "Trill" (einen drehbaren Käfig, der als Pranger diente) gestellt werden.

Brunnenmandat von 1601, StABS Mandatensammlung