Burchard'sche Stadtmauer

In einem zwischen 1101 und 1103 im Cluniacenserpriorat St. Alban verfassten Bericht über die 1083 erfolgte Gründung und den Besitzstand des Klosters wird unter den Verdiensten des Stifters, des Bischofs Burchard von Hasenburg, die Errichtung des „Mauergefüges“ um die Stadt Basel erwähnt, zum Schutz gegen nächtliche Überfälle, wobei freilich der Chronist seinen Zweifel an der Widerstandsfähigkeit nicht verhehlte. Die Stadtmauer ist demnach um 1080 entstanden, in einer für Basel besonders ereignisreichen Zeit.

Der Verlauf dieser ersten Stadtmauer ist wenigstens an einer Stelle gesichert durch das unter dem ehemaligen Haus Fischmarkt 12 festgestellte alte Mauerwerk. Unter diesem alten Mauerwerk kamen vereinzelte Balken der Fachwerkbauten aus der so genannten „oberen Lederschicht“ des frühmittelalterlichen Handwerkerquartiers am Petersberg zum Vorschein (Gansser). Da die „obere Lederschicht“ bis in das 11. Jahrhundert reicht, scheint das Gebiet nicht lange unbenützt geblieben zu sein.

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Demnach hatte die Burchard'sche Stadtmauer, bei der Schifflände (beim ehemaligen Salzturm unterhalb der Birsigmündung) beginnend, hinter der jetzigen Spiegelgasse hinter den Häusern an der Stadthaus- und Schneidergasse entlang zum Schalatzturm an der Nordecke des Andreasplatzes geführt, von dort ausserhalb des südlichen Seitenarms des Imbergässleins (vielleicht ein Überrest des Rondenwegs) zum roten Turm am unteren Ende des Spalenbergs und durch die Hutgasse zum Birsig. Auf dem rechten Birsigufer aufwärts bis zum Lallo-Turm am Ende der Pfluggasse, alsdann dieser Gasse und dem Fahnengässlein entlang hinauf bis an den Fuss des jetzigen Schulhauses zur Mücke. Der nach Süden vorspringende Teil der Oberstadt auf dem Münsterhügel scheint weiterhin durch die alte Castrummauer oder eine an ihre Stelle getretene frühmittelalterliche Anlage geschützt gewesen zu sein. Mit diesem vermuteten Verlauf stehen auch die vier in alten Rechtsbräuchen überlieferten „Kreuzstrassen“ in sinnvoller Beziehung. Noch bis in das 16. Jahrhundert wurden die in der Stadt zum Tode Verurteilten vor ihrer Hinrichtung an die nachfolgenden Orte geführt: Vor die „Genß an den Spallen“ (unteres Ende des Spalenbergs), an den „Fißmert“, an die „Rinbruck“ und vor den „Spittel“ (unteres Ende des Münsterbergs), also an die ursprünglichen Grenzen der Burchardschen Stadt.