Strassenbeleuchtung

Strassenbeleuchtung
Strassenlaterne und Basilisk auf der alten Wettsteinbrücke
Bild: © Staatsarchiv Basel-Stadt, NEG 5400
Quelle: Staatsarchiv Basel-Stadt

Von einer Strassenbeleuchtung war am Anfang des 19. Jahrhunderts in Basel praktisch noch nichts zu sehen. Nur das Rathaus und die Stadttore waren spärlich beleuchtet. Später wurden Öllaternen auch an einigen gefährlichen Passagen aufgehängt. Die Beleuchtung der Gasthöfe und Schenkwirtschaften wurde erst zur Zeit der Helvetik (1798 - 1803) obligatorisch erklärt. Bei nächtlichem Feueralarm war jeder Hausbesitzer verpflichtet, eine brennende Laterne auszuhängen oder wenigstens an einem Fenster im ersten Stock ein Licht aufzustellen.

Die Reorganisation der Behörden in den Jahren 1803/04 hatte zur Folge, dass die Strassenbeleuchtung dem Stadtrat übertragen wurde. Da die Anschaffung, das Montieren und Unterhalten der Strassenbeleuchtung sehr kostspielig war, wurde sie lange Zeit während der Vollmondnächte nicht angezündet, egal ob der Himmel verhangen war oder nicht.

Erst mit der Einrichtung der Gasbeleuchtung traf eine wesentliche Besserung ein; die plumpen Öllaternen wurden an arme Kantone verschenkt oder zu geringem Preis verkauft. Aber schon der Ausbau der Ölbeleuchtung in den 1820er-Jahren wurde als Wohltat empfunden. Sie wäre aber nicht so vorangetrieben worden, wenn nicht wegen der Salzfuhren und Bottenwagen vor dem Gasthof zum Schiff ein Unfall passiert wäre: Ein einflussreicher Herr ging an einem finsteren, schneelosen Winterabend nach dem Theater über den Barfüsserplatz und wollte noch in die Lesegesellschaft auf dem Münsterplatz. Da stolperte er in der Dunkelheit an eine Wagendeichsel und zog sich äusserst schmerzhafte und gefährliche Verletzungen zu. Dieser Vorfall rüttelte die Regierung auf, der öffentlichen Beleuchtung vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken.

Eine amüsante Anekdote rankt sich um die einstige Verordnung, bei Einbruch der Nacht nicht ohne Lichtquelle das Haus verlassen zu dürfen: Anno 1815 sass der Bürger Kölner wieder bis nach 10 Uhr in einem Wirtshaus. Diesmal im Gasthof zum Schiff am Barfüsserplatz. Als er längst nach Verklingen des Studentenglöckchens heimwärts ziehen wollte, begegneten ihm in der Streitgasse zwei Stadtpolizeidiener, die ihn, da er kein brennendes Licht bei sich hatte, kurzerhand festnehmen wollten. Doch er entwischte ihnen, rannte über den Barfüsserplatz und wollte zum Eselstürlein hinaus. Aber hier versperrte ihm ein weiterer Wächter den Weg. Der Gejagte machte rechtsumkehrt, eilte zum Platzbrunnen beim Zollstübchen zurück und kletterte behende die Brunnsäule bis zum schildhaltenden Löwen hinauf. Die drei Staatsdiener suchten indes den ganzen Platz ab, stocherten mit ihren Säbeln unter die Hausbänke und krochen unter die abgestellten Pferdewagen. Kölner aber blieb im Schutz der Dunkelheit.

(nach: Meier 1970: 85f., 116f.)